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Genau wie der Schülervertretung bietet das Niedersächsische Schulgesetz den Eltern die Möglichkeit der Mitwirkung in der Schule. Eine aktive und effektive Mitarbeit der Eltern in der Schule beginnt auf Klassenebene in den Versammlungen der Klassenelternschaften (Elternabende). Die gewählten Elternvertreter haben im Schulelternrat, in den Gesamtkonferenzen und in den Fachkonferenzen Gelegenheit, mit vollem Stimmrecht aktiv an der Gestaltung des Schullebens und der Erarbeitung des Schulprofils teilzunehmen.
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